Versicherungslexikon A-F

Doppelkarte

Kfz-Versicherung

Die Doppelkarte war die durch die StVZO vorgeschriebene Form der  Bestätigung, dass eine Kfz-Versicherung (Haftpflicht) besteht. Diese wurde ab Januar 2003 durch eine einfache Versicherungsbestätigung abgelöst, so dass es den Begriff Doppelkarte offiziell nicht mehr gibt.

Das Straßenverkehrsamt verlangt für die Zulassung eines Kfz eine Versicherungsbestätigung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese wird vom Halter beim Versicherungsunternehmen beantragt und bei der Zulassung der behördlichen Zulassungsstelle vorgelegt. Mit dieser Bestätigung wird eine vorläufige Deckung erteilt. Die vorläufige Deckungszusage begründet einen rechtlich selbständigen Vertrag. Sie kann nicht nur für die Haftpflichtversicherung, sondern auch die anderen Arten der Kraftfahrtversicherung (Voll-/Teilkasko-Versicherung) zugesagt werden.