Versicherungslexikon A-F

Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Es handelt sich um eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen für die Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§1 Abs. 2 Satz 1 Betriebliches Altersvorsorgegesetz (BetrAVG).
Vertragsgrundlage ist das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Schuldner der Beiträge.