Versicherungslexikon A-F

Deckung

Deckung besteht, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer für einen Schaden Versicherungsschutz gewährt. Gedeckt sind in jeder Versicherung ausschließlich die Schäden, die in der Police und den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

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