Versicherungslexikon A-F
Deckung
Deckung besteht, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer für einen Schaden Versicherungsschutz gewährt. Gedeckt sind in jeder Versicherung ausschließlich die Schäden, die in der Police und den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
