Versicherungslexikon A-F

Bezugsberechtigte Person

Risiko-Lebensversicherung:

Die bezugsberechtigte Person ist diejenige Person, welche die Versicherungsleistungen aus einer Versicherung erhalten soll, kommt häufig bei Lebens- oder Risiko-Lebensversicherung vor. Allein dem Versicherungsnehmer steht das Recht zu, einen Bezugsberechtigten zu bestimmen. Ist kein Bezugsrecht zugunsten Dritter festgelegt worden, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Versicherungsnehmer. Bei seinem Tod kann der Anspruch auf seine Erben übergehen.

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