Versicherungslexikon A-F

Betriebsgefahr

Kfz-Versicherung

Betriebsgefahr ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden, die beim Betrieb des Kraftfahrzeugs geschehen. Mit "Betrieb" ist gemeint, dass sich das Fahrzeug im sogenannten Verkehrsraum befindet, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Motorkraft auf das Fahrzeug einwirkt.

Betrieb ist also auch gegeben beim Parken, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen oder beim Anschieben. Der Betrieb endet, wenn das Fahrzeug auf privatem Gelände oder in der Garage abgestellt wird. Die Betriebsgefahr unterliegt der Gefährdungshaftung . Damit haftet der Halter unabhängig von seinem Verschulden.