Versicherungslexikon A-F
Berufsunfähikgeit
Berufsunfähikgeitsversicherung
Bis zum 31.12.2000 war die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert: Konnte ein Versicherter seinem erlernten oder gleichwertigen Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent nachkommen, galt dies als Berufsunfähigkeit und er hatte Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die seit dem 01.01.2001 in Kraft getretene Neuregelung sieht deutlich geringere Ansprüche vor. Da diese gewöhnlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.

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