Versicherungslexikon A-F

Beitragszahler

Der Beitragszahler ist die Person, die die vereinbarte Versicherungsprämie zahlt. Die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Versicherungsbeitrags liegt jedoch beim Versicherungsnehmer. Sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler nicht identisch, so kann der Beitragszahler seine Zahlungen jederzeit einstellen, ohne rechtliche Folgen von Seiten des Versicherungsunternehmens fürchten zu müssen.
Beispiel: Finanziert ein Vater die Versicherung seines Sohnes, so ist der Vater der Beitragszahler, der Sohn der Versicherungsnehmer. Der Vater kann die Beitragszahlung jederzeit einstellen. Das Versicherungsunternehmen kann die fälligen Beiträge ausschließlich beim Sohn einklagen.