Versicherungslexikon A-F
Beitragsstundung
Lebens- oder Rentenversicherung
Die Beitragsstundung ist das Aufschieben der Fälligkeit von Beitragszahlungen für einen begrenzten Zeitraum. Sie stellt zum Beispiel eine Maßnahme zur Vertragserhaltung eines rückkaufsfähigen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungs-Vertrags dar.
Nach Ablauf der Stundung hat der Versicherungsnehmer die gestundeten Beiträge einschließlich der Stundungszinsen nachzuzahlen. Weitere Möglichkeiten zum Ausgleich des Beitragsrückstandes sind auch die Gewährung eines Policedarlehens, eine Beginnverlegung oder eine Laufzeitverlängerung.

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