Versicherungslexikon A-F
Beitragsfreistellung
Rentenversicherung
Eine Lebens- oder Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung kann per Vertragsveränderung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden. Für eine beitragsfrei gestellte Versicherung müssen nach der Beitragsfreistellung keine Beiträge mehr gezahlt werden. Damit verbunden ist eine Anpassung der vereinbarten Leistungen.
Die Beitragsfreistellung ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbefreiung, die im Leistungsfall die Zahlung der weiteren Beiträge übernimmt.
