Versicherungslexikon A-F

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung  beträgt in 2008 19,9%.

Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 63.600€ in den alten, sowie 54.000€ in den neuen Bundesländern.

Die Geringfügigkeitsgrenze ("Mini-Job") liegt bei 400€/Monat