Versicherungslexikon A-F
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in 2008 19,9%.
Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 63.600€ in den alten, sowie 54.000€ in den neuen Bundesländern.
Die Geringfügigkeitsgrenze ("Mini-Job") liegt bei 400€/Monat