Versicherungslexikon A-F
Beitragsanpassung
private Krankenversicherung, Sachversicherungen..
Der Versicherer ist dazu verpflichtet, jährlich im Rahmen einer Beitragskalkulation zu prüfen, ob eine Korrektur des Versicherungsbeitrags (Erhöhung oder Senkung der Prämie) vorgenommen werden muss. Während die Erhöhungen in den meisten Sparten fast immer moderat ausfallen, gab es in der Vergangenheit bei einzelnen Unternehmen der privaten Krankenversicherung Anpassungen von bis zu 20% und mehr.
Nimmt das Versicherungsunternehmen eine Beitragsanpassung vor, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats, nachdem er die Mitteilung über eine Prämienanpassung erhalten hat, mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragsanpassung wirksam wird. In der Lebensversicherung und der privaten Krankenversicherung muss der Anpassungstatbestand durch einen unabhängigen Treuhänder festgestellt werden.

Die nächsten einträge
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsfreistellung
Beitragsstundung