Versicherungslexikon A-F
Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Betriebliche Altersversorgung
Die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ein freiwilliges Leistungsversprechen eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie kann Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen. Die Versorgungszusage muss aus Anlass des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Durchgeführt wird die betriebliche Altersversorgung entweder in Form von Pensionszusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder als Direktversicherung. Gesetzliche Grundlage für die Sicherung der bAV ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Eine betriebliche Altersversorgung wird steuerlich begünstigt, wenn sie den Bedingungen des BetrAVG entspricht. Auskünfte zur betrieblichen Altersversorgung können z.B. die Betriebsführung, die Personalabteilung oder der Betriebsrat geben.

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