Versicherungslexikon A-F
Auslandsreise-Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte besitzen auf Auslandsreisen in der Regel nur einen eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz. Diese Lücke wird durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung geschlossen, die in vielen Zusatzkrankenversicherungen enthalten, oder auch als separater Tarif für etwa 15,00€ jährlich erhältlich ist.
Ein solcher Tarif sieht eine Erstattung der Heilbehandlungskosten bei vorübergehenden Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Zu den Erstattungsleistungen gehören meist die ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes, die Krankentransportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie die Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung. Vielfach sind der Auslandsrücktransport bzw. im Todesfall die Kosten einer Überführung oder Bestattung im Ausland mitversichert. In der Regel ist eine Erstattung von 100 Prozent der anfallenden Kosten vorgesehen. Bei einigen Versicherern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorab in Anspruch zu nehmen.
