Versicherungslexikon A-F

Arbeitsunfähigkeit

Private Krankenversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine versicherte Person ihren Beruf nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausführen kann. (Krankschreibung)

Dauert die Arbeitsunfähigkeit beim Angestellten mehr als sechs Wochen an, erhält er anstatt seines Gehaltes ein sogennantes Krankentagegeld aus seiner privaten Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte erhalten dann ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse