Versicherungslexikon A-F
Arbeitgeberzuschuss
Private Krankenversicherung
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zu einer privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung . Der Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, aber maximal die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages. Er berücksichtigt dabei auch Beiträge für ein Kranken(haus)tagegeld bzw. für Wahlleistungen im Krankenhaus.
