Versicherungslexikon A-F
Alterungsrückstellungen
Private Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ist bei zunehmendem Alter des Versicherten mit steigenden Versicherungsleistungen zu rechnen. In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag so kalkuliert, dass er auch bei steigendem Alter gleich bleibt, vorausgesetzt, die der Beitragskalkulation zugrunde liegende allgemeine Kostensituation ändert sich nicht. Ein Teil des in jungen Jahren zu zahlenden Beitrages wird daher zur Bildung einer Alterungsrückstellung verwendet, die später zur Finanzierung der erhöhten Leistungen herangezogen wird.
