Versicherungslexikon A-F

Allgemeine Krankenhausleistungen

private Krankenversicherung

Unter allgemeinen Krankenhausleistungen versteht man alle Leistungen des Krankenhauses, die für eine nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten medizinisch notwendige und ausreichende Versorgung erforderlich sind.
Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen fallen für Verpflegung, Pflege, Versorgung mit Arzneimitteln und die Unterkunft in der allgemeinen Pflegeklasse (meist Drei- oder Mehrbettzimmer, in modernen Krankenhäusern teilweise auch Zweibettzimmer) sowie für die ärztlichen Leistungen durch den Dienst habenden Arzt an. Unter die allgemeinen Krankenhausleistungen fallen auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter und die aus medizinischen Gründen erforderliche Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten (Rooming in) .

In der privaten Krankenversicherung werden in der Regel auch die Kosten übernommen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung usw.