Versicherungslexikon A-F

Abwehranspruch

Haftpflichtversicherung

Abwehranspruch ist ein hauptsächlich in der Haftpflichtversicherung benutzter Begriff:
Die Prüfung des Haftpflichtfalles kann ergeben, dass der Versicherungsnehmer (VN) nicht haftpflichtig ist, der Geschädigte seine Ansprüche also zu Unrecht erhebt. Dann wehrt die Versicherung diese unbegründeten Haftpflichtansprüche ab. Insoweit hat die Haftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzfunktion (passiver Rechtsschutz!).
Wird der Versicherungsnehmer vom Anspruchsteller auf Schadensersatz verklagt, so führt die Versicherung den Rechtsstreit auf eigene Kosten und im Namen des Versicherungsnehmers. Deshalb hat der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft die Prozessführung zu überlassen, einem von der Versicherung bestellten Anwalt die nötigen Vollmachten zu erteilen und die nötigen Informationen zur Aufklärung zu geben. Bei ungünstigem Prozessausgang hat die Versicherungsgesellschaft außer der Entschädigung des Anspruchstellers auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.