Versicherungslexikon A-F

Abstrakte Verweisung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Die abstrakte Verweisung ermöglicht es dem Versicherer, einen Versicherten, der in seinem Beruf berufsunfähig wurde, auf einen anderen Beruf, zu dessen Ausübung er medizinisch gesehen noch fähig ist, zu verweisen.

Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Leistungspflicht befreit.

Überspitztes Beispiel: Ein Chirurg kann aufgrund einer Handverletzung nicht mehr operieren und wird auf einen Beruf in der Krankenhausverwaltung verwiesen.
Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte tatsächlich eine neue Stelle bekommt. Es genügt die blosse Möglichkeit, dass er eine andere Arbeit verrichten könnte. Bitte achten Sie also beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass die Möglichkeit der abstrakten Verweisung ausgeschlossen ist.