Versicherungslexikon S-Z
Saisonkennzeichen
Kfz-Versicherung
Saisonkennzeichen gelten für einen bestimmten Zeitabschnitt im Jahr, zum Beispiel von April bis Oktober. Der Zulassungszeitraum wird entsprechend auf das Kennzeichen geprägt.
Im Versicherungsantrag ist der gewünschte Versicherungszeitraum anzugeben und die Versicherungsbestätigung wird entsprechend ausgefertigt. Bei einer Zulassung von mindestens sechs Monaten wird für die Beitragsfestsetzung der bisher erreichte Schadenfreiheitsrabatt zugrunde gelegt. Er steigt bei unfallfreiem Fahren ab dem folgenden Jahr in die nächstbessere Stufe. Bei einem Saisonkennzeichen besteht während der Stilllegungszeit Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung .
Achtung: Die Teilnahme am Strassenverkehr darf nur innerhalb des auf den Kennzeichen angegebenen Zeitraumes erfolgen. Ausserhalb dieses Zeitraumes hat die Kfz-Versicherung keine Gültigkeit und der Fahrer macht sich strafbar.

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