Versicherungslexikon S-Z
Wartezeiten
Private Krankenversicherung
Unter Wartezeiten versteht man den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Für Versicherungsfälle, die während der Wartezeiten auftreten, wird nicht geleistet. Jedoch können die allgemeinen und die besonderen Wartezeiten erlassen werden, sofern der Tarif es vorsieht oder der Antragsteller bei seiner privaten Krankenversicherung fristgerecht auf seine Kosten ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorlegt.
