Versicherungslexikon S-Z

Vorsorgeuntersuchungen

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) erstreckt sich auf ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen. Diese umfassen die sogenannten "gezielten Vorsorgeuntersuchungen" zur Krebsvorsorge für Frauen ab dem 20. und für Männer ab dem 45. Lebensjahr, ebenso ab dem 35. Lebensjahr in zweijährigem Abstand Herz-Kreislauf-, Diabetes- und Nierenuntersuchungen sowie die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Darüber hinausviele Unternehmen der privaten Krankenversicherung Tarife an, die auch die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen vorsehen, die über den Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen (generelle Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Krankheiten ohne Altersbeschränkung).

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