Versicherungslexikon S-Z

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein, auch Police genannt, ist eine Urkunde, die das Versicherungsunternehmen ausstellt und dem Versicherungsnehmer aushändigt. Der Versicherungsschein beinhaltet alle erforderlichen Angaben zum Vertragsverhältnis. Die Ausfertigung und Aushändigung eines Versicherungsscheins ist gesetzlich geregelt.

Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde. Er enthält den gesamten Vertragsinhalt, es kann jedoch auch auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verwiesen werden. Er begründet die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit des dokumentierten Vertragsinhalts.
Der Versicherungsschein ist ein Schuldschein. In der Lebensversicherung ist er ein qualifizierter Schuldschein, der Versicherer muss die Rückgabe verlangen.
Eine Police, die auf den Inhaber ausgestellt ist, ist nach § 4 Versicherungsvertragsgesetz ein Legitimationspapier nach § 808 Bundesgesetzbuch. Der Versicherer kann an den Inhaber mit befreiender Wirkung leisten.
In seltenen Fällen, zum Beispiel in der Transportversicherung, ist die Police ein echtes Wertpapier, bei dem zur Ausübung des Rechts aus dem Vertrag der Besitz der Urkunde erforderlich ist.