Versicherungslexikon S-Z
Versicherungsaufsicht
Die Versicherungsaufsicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und von den Länderaufsichtsbehörden ausgeübt. Die geltende Rechtsgrundlage der Versicherungsaufsicht ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Die Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist es, die Interessen der Versicherten sowie die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde prüft die Vorraussetzungen für die Aufnahme eines Geschäftsbetriebes, prüft die laufende allgemeine Geschäftstätigkeit, prüft die finanzielle Geschäftstätigkeit, nimmt ordentliche und außerordentliche Prüfungen vor, bearbeitet die Beschwerden der Kunden und Vertragspartner, prüft im Nachhinein die Versicherungsbedingungen und achtet darauf, dass alle die Versicherer betreffenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
