Versicherungslexikon S-Z

Versichererwechsel

Kfz-Versicherung

Bei einem Versichererwechsel werden Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrages sowie die Anzahl der Schäden berücksichtigt. Der bisherige Versicherer hat eine sogenannte Versichererwechselbescheinigung auszustellen. Inhalt der Bescheinigung sind Fahrzeugart und Verwendungszweck, Beginn und Ende des Vertrages, Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und Rabattgrundjahr sowie die Anzahl der Schäden, die noch keinen Einfluss auf den Rabatt hatten.

Ein Versichererwechsel ist möglich

  • bei Fahrzeugwechsel
  • bei Beendigung des Versicherungsvertrages durch eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung
  • bei Versicherungsnehmerwechsel mit gleichzeitiger Ummeldung auf einen neuen Halter (zum Beispiel innerhalb der Familie)
Ein Umzug des Versicherungsnehmers ist kein Grund für einen Versichererwechsel in der Kfz-Versicherung