Versicherungslexikon S-Z

Unfall

Unfallversicherung

Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung wird als "ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis)" definiert.  Oftmals werden aber über diese Definition hinausgehende Risiken mitversichert.

Dies können zum Beispiel Insektenstiche oder Vergiftungen sein, aber auch Schäden durch übergroße Kraftanstrengung (Leistenbruch).

Da die Bedingungswerke der einzelnen Anbieter stark voneinander abweichen, sollten Sie vor Abschluß einer Unfallversicherung die Angebote gründlich prüfen.

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