Versicherungslexikon S-Z

Typklasse

Kfz-Versicherung

Fahrzeuge desselben Herstellers und mit gleichem Aufbau bilden sowohl in der Kraftfahrt-Haftpflicht- als auch in der Fahrzeugversicherung einen Fahrzeugtyp. Maßgeblich für die Zuordnung sind in erster Linie die Eintragungen im Kfz-Schein, hilfsweise im Kfz-Brief. Die Fahrzeugtypen werden getrennt für die Kraftfahrt-Haftpflicht, die Fahrzeugvoll- und die Fahrzeugteilversicherung zu Typklassen zusammengefasst, denen dann Beiträge zugeordnet werden. Das Tarifwerk für die Fahrzeugversicherung unterscheidet 25 Typklassen in der Vollkasko und 24 Typklassen in der Teilkasko, während die Kfz-Haftpflichtversicherung nur 16 Typklassen (Typkl. 10 bis 25) kennt. Die für ein Fahrzeug geltende Typklasse für die Kraftfahrt-Haftpflicht, die Fahrzeugvoll- und die Fahrzeugteilversicherung ergibt sich aus dem Typklassenverzeichnis, das von einem unabhängigen Treuhänder geführt wird. Bei Änderungen des Schadenverlaufs kann die Typklasse eines bestimmten Fahrzeugtyps vom Treuhänder innerhalb eines Jahres zum nächsten 01.01. geändert werden. Die Typklassen gelten für alle in Deutschland zugelassenen Versicherer verbindlich für die Kfz-Versicherung.