Versicherungslexikon S-Z
Teilstationäre Behandlung
Krankenversicherung
Eine Behandlung, die teilstationär erfolgt, wird entweder nur nachts oder nur tagsüber durchgeführt bzw. erstreckt sich nur über wenige Stunden. Dadurch nimmt der Patient nicht die vollen Pflegeleistungen des Krankenhauses in Anspruch.
Bitte klären Sie vor einer solchen Behandlung die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.
