Versicherungslexikon S-Z

Teilkaskoversicherung

Kfz-Versicheurng

Die Teilkaskoversicherung wird auch als Fahrzeugteilversicherung bezeichnet (vgl. § 12 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)). Sie dient dem Schutz des Fahrzeugwertes. Ihr Abschluss ist freiwillig. Die Fahrzeugteilversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges. Hierbei sind auch die am Fahrzeug befestigten Teile versichert.

Die Teilkaskoversicherung schließt meist folgende Schadenursachen mit ein (von Anbieter zu Anbieter leicht unterschiedlich)

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
  • Durch Marderbiss verursachte Schäden an Verkabelung und Schläuchen
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die erweiterte Deckung zur Teilkasko ist die Voll(kasko-)versicherung.

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