Versicherungslexikon S-Z
Sturm
Hausratversicherung
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht (62 bis 74 km/h).
Bei der Kraftfahrtversicherung kann Sturm im Rahmen einer Kfz-Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Schäden, die dadurch entstehen, dass durch Sturm Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind eingeschlossen. Führt das Verhalten des Fahrers anlässlich des Sturmes zu einem Schaden, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Sturmschäden können auch in der Gebäude- sowie in der Hausratversicherung abgesichert werden.
