Versicherungslexikon S-Z

Standardtarif

private Krankenversicherung

Versicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens zehn Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Die Leistungen sind bei allen privaten Krankenversicherungsunternehmen gleich und entsprechen im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es besteht jedoch freie Arztwahl. Die Ärzte und Zahnärzte rechnen nach den Privatgebührenordnungen ab (Erstattung bis maximal zur Regelspanne). Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neu: Ab dem 01.07.2007 müssen viele Personen, die keine Krankenversicherung haben, in den Standardtarif der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.