Versicherungslexikon S-Z

Sozialversicherung

Riester-Rente, Rürup-Rente, Krankenversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst neben der Rentenversicherung die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.
Es gibt einige Strukturelemente, die die gesetzliche Sozialversicherung von der privaten Individualversicherung unterscheiden:

Die Leistungen werden per Gesetz festgelegt. 
Die Angehörigen der Sozialversicherungen sind größtenteils pflichtversichert. 
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden nach Einkommenshöhe, nicht nach dem individuell versicherten Risiko ermittelt. 
Die Leistungen werden nach Einkommenshöhe und dem Solidarprinzip verteilt: So zahlt zum Beispiel der Familienvater mit Frau und vier Kindern den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung wie der Single mit gleichem Einkommen. 

Durch demographische Verschiebungen und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gerät die umlagefinanzierte Sozialversicherung finanziell immer mehr in Bedrängnis. In Zukunft wird sie wohl nur noch eine Grundversorgung bieten können. Noch ist jedoch die gesetzliche Rente die einzige Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung für weite Bevölkerungskreise. Für zukünftige Rentnerinnen und Rentner entstehen daher immer größere Versorgungslücken. Mit einer privaten Lebensversicherung oder der geförderten Riester-Rente kann man schon heute für einen angemessenen Lebensstandard im Alter vorsorgen.

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