Versicherungslexikon S-Z
Sonderausgaben
Krankenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören verschiedene Versicherungsbeiträge, die in der Steuererklärung einzeln genannt sind.
Beiträge zur Kapitallebens- und Rentenversicherung sind nicht als Sonderausgaben absetzbar, wenn die Versicherung nach dem 31.12.2004 begonnen hat.
Beiträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie zur Krankenversicherung sind weiterhin als Sonderausgaben absetzbar.
Die abziehbaren Höchstbeträge für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z.B. für die Krankenversicherung) sind 2.400,00Euro im Jahr für Selbständige und Freiberufler, 1.500,00Euro im Jahr für Angestellte und Beamte.
