Versicherungslexikon S-Z
Sicherungsübereignung
Kfz-Versicherung
Die Vollkaskoversicherung kann als Versicherung für fremde Rechnung genommen sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn zur Sicherung einer Kauffinanzierung das Eigentum auf den Kreditgeber übertragen wurde und der Versicherungsnehmer die Versicherung für Rechnung des Eigentümers abschließt. Dann kann der Kreditgeber bis zum Fortfall des Sicherungsrechts über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag verfügen und insbesondere die Entschädigung annehmen, was ihm in einem von der Kfz-Versicherung ausgefertigten Sicherungsschein bestätigt wird.
