Versicherungslexikon S-Z

Sengschaden

Hausratversicherung

Der Begriff des Sengschadens kommt in der Feuer-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung vor. Ein Sengschaden ist ein örtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkung. In der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung ist er nur versichert, wenn er Folgeschaden eines Brandes ist. Bei der Feuerversicherung fällt der Sengschaden nicht unter den Brandbegriff.

Spezielle Bedigungswerke schließen Sengschäden aber ausdrücklich ein, bitte achten Sie darauf, dass dies z.B. bei Ihrer Hausratversicherung der Fall ist.