Versicherungslexikon S-Z
Selbstbeteiligung
Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Versicherung...
Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, einen begrenzten Anteil eines Schadens selbst zu tragen, indem er Rechnungen bis zu einer vereinbarten Summe übernimmt. Im Gegenzug wird ein deutlich verminderter Beitrag fällig. Unterschiedliche Selbstbeteiligungen bieten dem Versicherten so die Möglichkeit, Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen. Eine Selbstbeteiligung ist besonders bei Krankenversicherung, Fahrzeug-, und Haftpflichtversicherungen üblich.
In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte durch Wahl eines Tarifs mit Selbstbeteiligung seine Versicherungsprämie reduzieren.
Bei der Fahrzeugversicherung besteht die Möglichkeit, kleine Schäden selbst zu regulieren oder einen Eigenanteil zu zahlen. Dafür reduziert sich die Versicherungsprämie entsprechend.
