Versicherungslexikon S-Z

Schlussgewinnanteil

Rente

Der Schlussgewinnanteil ist der Überschussanteil, der bei der Lebens- oder Rentenversicherung im Erlebensfall zum Ablauf der Vertragslaufzeit fällig wird. Dieser Schlussgewinnanteil wird ebenfalls fällig bei Eintritt des Versicherungsfalles und beim Rückkauf im Rahmen der flexiblen Altersgrenze, dann jedoch in entsprechend verringerter Höhe.
Der Schlussgewinnanteil wird auch als Schlussanteil, Schlussdividende oder Schlussgewinn bezeichnet. In der Rentenversicherung erhöht der Schlussgewinnanteil das vorhandene Kapital und damit die Rente.