Versicherungslexikon S-Z
Schadenminderungspflicht
In der Schadenversicherung ist der Versicherungsnehmer bei jedem Schaden verpflichtet, so zu handeln, als wäre er nicht versichert und müsse für diesen selber aufkommen. Diese Pflicht gilt für einen zukünftigen Schadensfall ebenso wie für einen bereits entstandenen Schaden.
