Versicherungslexikon L-R

Rabatt

Ein Rabatt ist ein Nachlass auf den Tarifbeitrag eines Risikos. Eine willkürliche Gewährung von Beitragsnachlässen durch den Versicherungsvermittler oder das Versicherungsunternehmen ist nicht zulässig. Rabatte müssen immer objektiv mit einer Kosteneinsparung für das Versicherungsunternehmen begründet werden können. Gründe für einen solchen Nachlass können sein:

  • Im Geschäftsplan festgelegter Nachlass auf den Tarifbeitrag.
  • Verwaltungskostenersparnis und Zinsvorteile für das Versicherungsunternehmen durch Gruppenverträge, Rahmenverträge, Verträge im Rahmen von Versicherungsorganisationen.
  • Verwaltungskostenersparnis und Zinsvorteile für das Versicherungsunternehmen durch langfristig abgeschlossene Verträge oder mehrjährige Vertragsbindung,
  • Summenrabatte bei höheren Versicherungssummen.