Versicherungslexikon L-R

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung Teil des gegliederten Krankenversicherungssystems. Dabei fallen der PKV folgende Aufgaben zu:

  • Übernahme des Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert sind (bei Beihilfeberechtigten: Versicherung der Leistungen, die nicht durch den Beihilfeanspruch abgedeckt sind) im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung .
  • Übernahme eines Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen im Rahmen einer ergänzenden Zusatzversicherung , um ihre individuellen Ansprüche zu erfüllen, zum Beispiel bessere Krankenhausunterbringung und privatärztliche Behandlung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung nicht umlagefinanziert sondern basiert auf einem System der Kapitaldeckung.