Versicherungslexikon L-R
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung Teil des gegliederten Krankenversicherungssystems. Dabei fallen der PKV folgende Aufgaben zu:
- Übernahme des Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert sind (bei Beihilfeberechtigten: Versicherung der Leistungen, die nicht durch den Beihilfeanspruch abgedeckt sind) im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung .
- Übernahme eines Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen im Rahmen einer ergänzenden Zusatzversicherung , um ihre individuellen Ansprüche zu erfüllen, zum Beispiel bessere Krankenhausunterbringung und privatärztliche Behandlung
