Versicherungslexikon L-R
Pflegepflichtversicherung
Private Krankenversicherung
Das Pflege-Versicherungsgesetz ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft. Es unterscheidet zwischen der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt der Grundsatz "Pflege folgt Kranken". Die Pflegepflichtversicherung ist demzufolge dort abzuschließen, wo auch der Krankenversicherungsschutz besteht. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung haben Sie nur als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse. Es ist jedoch nicht ratsam, Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung zu trennen, d.h. wer eine private Krankenversicherung hat, sollte auch eine private Pflegeversicherung haben.
