Versicherungslexikon L-R
Personenschaden
Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung spricht man von einem Personenschaden, wenn eine Person Vermögensnachteile durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet.
Darüber hinaus sind in der Haftpflichtversicherung Sach- und Vermögensschäden versicherbar.
