Versicherungslexikon L-R

Personenschaden

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung spricht man von einem Personenschaden, wenn eine Person Vermögensnachteile durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet.

Darüber hinaus sind in der Haftpflichtversicherung Sach- und Vermögensschäden versicherbar.