Versicherungslexikon L-R

Neuwert

Hausratversicherung, Sachversicherungen

Bei der Sachversicherung versteht man unter Neuwert die Kosten für die Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Dazu zählen auch Kosten, die erforderlich sind, um die versicherte Sache neu zu beschaffen. War die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer selbst hergestellt, werden die Kosten für eine Neuherstellung erstattet.

Bei der Hausratversicherung handelt es sich z.B. um eine Neuwertversicherung.