Versicherungslexikon L-R

Neu für alt

Kfz-Versicherung

Neu für alt ist ein Begriff aus der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte kann sein Fahrzeug reparieren lassen oder die Reparaturkosten erstattet verlangen, die aufgrund eines Gutachtens für die Instandsetzung in einer anerkannten Fachwerkstatt aufgewendet werden müssen. Führt eine Kfz-Reparatur zu einer Wertverbesserung, zum Beispiel, weil Verschleißteile durch neue Teile ersetzt wurden, wird von der Kfz-Versicherung ein Abzug "neu für alt" vorgenommen.

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