Versicherungslexikon L-R
Mitversicherte Person
Kfz-Versicherung
Hierbei handelt es sich um mitversicherte Personen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Die Bestimmungen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unterscheiden zwischen dem Versicherungsnehmer (VN) und den mitversicherten Personen. Dies sind:
- der Halter
- der Eigentümer
- jeder Fahrer
- bestimmte Beifahrer
- Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird
