Versicherungslexikon L-R

Rueckstellung

Bei Lebensversicherungen erwirbt der Versicherungsnehmer mit seinen Beiträgen Ansprüche auf eine Versicherungsleistung, die vom Versicherungsunternehmen während der gesamten Vertragsdauer garantiert wird. Um die garantierten Leistungen zu jedem Zeitpunkt erbringen zu können, sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, Deckungsrückstellungen zu bilden.

Im Klartext bedeutet das einfach: Der Anbieter einer Lebensversicherung muss immer über genügend Mittel verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen auch ausbezahlen zu können.