Versicherungslexikon L-R

Rückkaufswert

Lebens- oder Rentenversicherung

Für jede kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung besteht ein Anspruch auf Rückkauf durch den Versicherungsnehmer. Der von der Versicherung zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung zu erstattende Betrag ist der Rückkaufswert. Dieser Betrag entspricht nicht der Höhe der vom Versicherungsnehmer einbezahlten Beiträge.
Da die Versicherungsunternehmen das Risiko für den Todesfall tragen und zudem Verwaltungskosten anfallen, liegt die Summe für den Rückkaufswert anfangs immer unterhalb der Summe der eingezahlten Beträge. Daher wird im ersten Jahr einer Versicherung in der Regel noch kein Rückkaufswert erreicht.

Besteht eine Lebens- oder Rentenversicherung dagegen schon seit längerer Zeit. kann  der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge deutlich übersteigen.

Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Rückkaufswertes werden von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften selbst erstellt. Über die Höhe des Rückkaufswertes werden die Versicherungsnehmer von den Unternehmen informiert.