Versicherungslexikon L-R

Risikowegfall

Fällt ein Risiko dauerhaft und vollständig weg, erlischt die Versicherung.
Beispiel: Wird ein Grundstück veräußert, erlischt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Eine Besonderheit gilt für die Privathaftpflichtversicherung: Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Prämienfälligkeit für seine Angehörigen bestehen.