Versicherungslexikon L-R

Risikoprüfung

Versicherungsbeiträge sind für normale Risiken konzipiert. Um die Beiträge im Interesse der Versicherungsnehmer so niedrig wie möglich zu halten, prüft das Versicherungsunternehmen vor jedem Vertragsabschluss, ob ein normales oder ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann ein der Gefährdung angemessenes Angebot unterbreitet werden. Würde ein Versicherungsunternehmen auf die Risikoprüfung verzichten, entstünde eine Benachteiligung der Versicherungsnehmer mit normalen Risiken, da sie die Absicherung der erhöhten Risiken mitfinanzieren müssten.
Beispiel: In der Personenversicherung gilt eine Person mit durchschnittlicher Konstitution, gutem Gesundheitszustand ohne ernstliche Vorerkrankungen sowie ohne besondere Gefährdung durch Sport, Beruf oder Lebensweise als "normales" Risiko.

 

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