Versicherungslexikon L-R
Regionalklasse
Kfz-Versicherung
Regionalklassen sind für die Höhe der Beiträge von erheblicher Bedeutung. Sie werden für die Kraftfahrt-Haftpflicht-, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung gesondert festgelegt. Dabei wird jeder Zulassungsbezirk entsprechend seinem Schadenbedarfsindexwert (Häufigkeit und Schadenhöhe der Unfälle) einer Regionalklasse zugeordnet.
Der Schadenbedarfsindexwert wird von einem unabhängigen Treuhänder zum 01. Oktober eines jeden Jahres ermittelt. Hierfür werden die Angaben (Übersichten) einer großen Zahl von Kfz-Versicherungen zum Schadenbedarf in dem jeweiligen Zulassungsbezirk in den letzten fünf Kalenderjahren zusammengefasst. Über- oder unterschreitet der festgestellte Indexwert des Schadenbedarfs des Zulassungsbezirks die Grenzen der zugeordneten Regionalklasse, wird der Zulassungsbezirk der Regionalklasse zugeführt, für die der neue Indexwert gilt.
